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In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles! Das Gesundheitssystem unterstützt uns, doch leider nicht immer so, wie wir uns das wünschen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Grenzen: Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen und Kürzungen spezieller Leistungen erschweren eine Kostenbewältigung.

Mit den Heilpraktiker-Versicherungs-Produkten sichern Sie sich einen lebensbegleitenden Rundum-Schutz als ideale Ergänzung zu den Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung.

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Die perfekten Tarife für Dich und Deine Familie

Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten für alternativmedizinische Leistungen wie zum Beispiel Naturheilkunde und Akupunktur, die überwiegend Heilpraktiker anbieten, in der Regel nur sehr begrenzt oder überhaupt nicht. Den Großteil der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung muss der Versicherte normalerweise selbst übernehmen.

Mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre eigenen Kosten zu senken. Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. In der Regel übernimmt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung die Kosten für Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Bioenergetik oder die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Einige Versicherer legen in einem eigenen Verzeichnis fest, welche Therapien sie bezuschussen. Zusätzlich leisten die Tarife oftmals Zuzahlungen für Sehhilfen oder regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird als private Krankenzusatzversicherung angeboten. Alternativmedizinische Leistungen wie zum Beispiel Naturheilkunde und Akupunktur, die überwiegend Heilpraktiker anbieten, sind im Regelfall im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.

Unsere verglichenen Tarife haben zum Teil KEINE Wartezeiten. Somit kannst Du sofort nach Vertragsbeginn einen Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker usw. aufsuchen.

Zahlt die Krankenkasse die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung? Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Die von uns verglichenen Tarife leisten auch ohne Verordnungen.

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Dein Gratis-Gesundheitsbudget

Mit den Ambulant 50 bis 70 -Produkten hast Du jährlich einen festen Betrag für Deine Gesundheit zur Verfügung.

Es ist egal, ob Du die volle Summe z. B. nur für Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmst oder den vereinbarten Betrag auf verschiedene Leistungen aufteilst. Du entscheidest selbst über Dein Budget.

Warum sollte ich eine Zusatzversicherung dafür abschließen?

In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles! Das Gesundheitssystem unterstützt uns, doch leider nicht immer so, wie wir uns das wünschen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Grenzen: Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen und Kürzungen spezieller Leistungen erschweren eine Kostenbewältigung.

Was unsere zufriedenen Kunden sagen:

FAQ - Deine Fragen und unsere Antworten

Sie leistet für zahlreiche Therapie­n und Naturheilverfahren: Homöopathie, Akupunktur, Akupressur, Osteopathie, Sauerstofftherapien, traditionelle chinesische Medizin etc. (bei Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Osteopathen)

Nein.Sie haben ab Tag 1 Ihrer Zusatzversicherung Anspruch auf Leistungen.

Versichert sind alle Methoden und Heilmittel, die im Hufeland­verzeichnis bzw. im Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker stehen

Immer mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren gestrichen oder zumindest stark reduziert. Diese Tendenz ist auch weiterhin zu beobachten. So wird es in Zukunft eher noch weniger, aber nicht mehr gesetzliche Leistungen geben. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, die unter anderem auch Zusatzleistungen betrifft, die von einer Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung abgedeckt werden können. 

So werden die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung oder eine Behandlung durch Ärzte mit naturheilkundlichen Methoden nicht mehr übernommen und müssen von den Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Gleiche gilt für die Kosten einer Brille oder von Kontaktlinsen. 

  • Ein Osteopath therapiert und behandelt ausschließlich mit den Händen
  • Dabei ertastet er das menschliche Gewebe Schicht für Schicht und behandelt Bewegungsein­schränkungen sowie Verspannungen mit speziell entwickelten Techniken
  • Eine osteopathische Behandlung kann bis zu 50 Minuten dauern
  • Meist sind 4 Sitzungen notwendig, um Verbesserungen der Beschwerden festzustellen
  • Der Körper reagiert in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen lang auf eine osteopathische Behandlung
  • Hufelandverzeichnis = Leistungs­katalog für alle erstattungsfähigen Naturheilverfahren
  • Es enthält alle diagnostischen und therapeutischen Naturheilverfahren, die nach der Definition „theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sowie lehr- und lernbar“ sind
  • Beispiele für Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis sind Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin, Ayurveda, Eigenblut­behandlung etc.

Sofern bei den o. g. Aufwendungen ein Anspruch auf Leistungen in der GKV besteht, sind diese zuerst zu beanspruchen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt.

Im Rahmen der Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte oder Osteopathie werden auch die Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Laboruntersuchungen  erstattet.

Sie haben sofortigen Versicherungs­schutz ohne Wartezeiten.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen und Versicherungstarife. Deshalb ist es nicht immer leicht, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Nicht jede Versicherung ist für jeden geeignet und viele bieten nicht das, was eine Person benötigt. Deshalb lohnt sich immer, etwas Zeit in die Suche nach der passenden Versicherung zu investieren. Ähnlich wie bei jeder anderen privaten Krankenzusatzversicherung müssen Sie beim Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung diverse Gesundheitsfragen beantworten.

Es gibt viele Faktoren, die einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung haben. Auf der einen Seite spielen die Versicherungsbedingungen und die Tarife der Anbieter eine Rolle und auf der anderen Seite wird der Beitrag in einem nicht unerheblichen Maße von persönlichen Faktoren beeinflusst. Dabei wäre vor allem das Alter und die Krankengeschichte des Versicherten zu nennen. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, umso günstiger kann der Beitrag ausfallen, während ältere Versicherte meistens einen höheren Beitrag zahlen müssen. 

Es gibt viele Faktoren, die einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung haben. Auf der einen Seite spielen die Versicherungsbedingungen und die Tarife der Anbieter eine Rolle und auf der anderen Seite wird der Beitrag in einem nicht unerheblichen Maße von persönlichen Faktoren beeinflusst. Dabei wäre vor allem das Alter und die Krankengeschichte des Versicherten zu nennen. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, umso günstiger kann der Beitrag ausfallen, während ältere Versicherte meistens einen höheren Beitrag zahlen müssen. 

Den Vertrag schließen Sie  direkt mit der SDK Krankenversicherung  ab. 

Der Tarif kann zum Ende eines JEDEN Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Die Leistungsabwicklung wird ausschließlich von SDK Versicherung mit Sitz in Fellbach durchgeführt.

Bei Antragstellung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Ihre Antworten führen aber nicht zu Ausschluss oder Ablehnung. Sollten Sie Vorerkrankungen haben, können Sie diese gegen Zuschlag mitversichern. Wartezeiten gibt es nicht. Sie haben ab Tag 1 Ihrer Zusatzversicherung Anspruch auf Leistungen.

Die Nutzung der Vorsorgeleistung ist altersunabhängig.

Ein Heilpraktiker besitzt nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, worunter man die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen versteht.

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